Fragen und Antworten

Abendmahl - Zeiten der Sehnsucht

Kritische Würdigung des Aufsatzes von M. Meyer-Blanck im Kontext des Bekenntnisses unserer Gemeinde

(Christoph Ruffer)

Professor Meyer-Blanck ist ein erfahrener und versierter Hochschullehrer, seit Jahrzehnten eine Kapazität in seinem Fachgebiet, der Praktischen Theologie. Es wäre völlig vermessen, ihm „Fehler“ oder „theologische Mängel“ vorzuhalten. Nein – das, was er schreibt, ist sicherlich richtig in dem Sinne, dass man es eben als eine der möglichen theologischen Sichtweisen akzeptieren und wertschätzen sollte.

Allerdings habe ich zwei ganz grundsätzliche Kritiken an seinem Text. Zum einen setzt er stillschweigend voraus, dass die Feier des Heiligen Abendmahles unter Corona-Bedingungen gefährlich sei – sagt aber nicht, was genau diese Gefahr ausmacht und dass man sie auch vermeiden kann. Zum anderen vertritt er eine der beiden klassischen theologischen Haltungen zum Abendmahlsverständnis (die reformierte), sagt aber nicht, dass es die andere (die lutherische) eben auch gibt. Ersteres ist ärgerlich, weil es das Abendmahl ohne Not in die dumpfe Furcht vor Ansteckung und Seuchenverbreitung hineinzieht. Zweiteres ist schlichtweg unredlich, weil es eine theologische Tendenzhaltung als allgemeingültig darstellt, ohne die Möglichkeit anderer Sichtweisen auch nur anzudeuten, geschweige denn ernst zu nehmen.

Zum Ersten, der Frage nach der tatsächlichen Gefährdung in der Feier des Heiligen Abendmahles:

Wenn wir das Abendmahl so feiern würden, wie wir es bislang gewohnt sind, dann würden wir uns in der Tat gegenseitig gefährden. Das Trinken aus einem Kelch oder das Eintauchen der Oblate in diesen Kelch birgt das Risiko der Virenübertragung und muss daher unterbleiben. Meine Prognose ist die, dass wir es auch nicht wieder so feiern werden. Damit entfällt aber das Warten auf einen „Normalzustand nach Corona“, denn den wird es so ohnehin nicht mehr geben. Für mich ist es offenkundig, dass wir nach anderen Lösungen Ausschau halten müssen. Zum Beispiel praktizieren die lutherischen Kirchen in Skandinavien seit langer Zeit den „Einzelkelch“. Das scheint mir auch für uns der gewiesene Weg zu sein. Ebenso verhält es sich mit der Austeilung des Brotes: ist es möglich, das Brot mit Handschuh auszuteile? Oder ist es besser, wenn man es sich selber von einer Schale nimmt? Oder sollte es doch mit einer Zange überreicht werden?

Natürlich haben diese „Lösungen“ ihre Mängel: es fehlen z.B. die Aspekte des Gemeinschaftskelches oder des Empfangens. Darüber muss man diskutieren und – wenn es nicht anderes geht – Prioritäten setzen, auch wenn das zu schmerzlichen Kompromissen führt. Aber das Fehlen dieser Aspekte ist kein Grund, gar nicht Abendmahl zu feiern! Corona hat uns Vorsicht gelehrt. Diese Vorsicht können wir auch bei der Feier des Heiligen Abendmahles walten lassen. Abstand halten, Maske aufsetzen, die richtigen Regeln bei der Austeilung aufstellen und umsetzen – das ist es, was nötig ist! Nur so werden wir zukünftig das Sakrament des Altars gestalten können. Auf ein Ende der „Übergangszeit“, nach dem dann die „Normalität“ wiederkommt, wird Professor Meyer-Blanck – so fürchte ich – vergeblich warten.

Mehr noch als diese praktischen Erwägungen zur Unmöglichkeit des „Abwartens und Aussitzens“ sollten uns aber theologische Gründe zur sofortigen Neugestaltung unserer Abendmahlspraxis bewegen.

Das führt mich zum Zweiten, der Frage nach der Notwendigkeit der Feier des Heiligen Abendmahles:

Obwohl er aus einem lutherischen Umfeld kommt setzt Professor Meyer-Blanck in seinen Ausführungen ein Abendmahlsverständnis voraus, dass der reformierten Tradition entstammt. Diese Einschätzung mag zunächst überraschen. Aber wenn man sich einzelne Kernformulierungen genauer anschaut dann wird klar, dass dahinter doch eher eine reformierte Auffassung steht. Allein den Satz „es gibt ja glücklicherweise keine theologische Notwendigkeit, unbedingt Abendmahl zu feiern“ würde ein lutherischer Theologe so nicht sagen.

Es scheint mir nötig, dass wir unser Abendmahlsverständnis nochmal ganz grundsätzlich klären und uns die theologischen Implikationen bewusst machen, nach denen wir als Gemeinde lutherischen Bekenntnisses leben und handeln: 

Grundlage allen Verständnisses sind natürlich die Überlieferungen des Neuen Testamentes. Die Feier des Abendmahles und der Auftrag Jesu an seine Gemeinde werden von den Evangelisten Matthäus, Markus und Lukas und vom Apostel Paulus im 1. Korintherbrief dargelegt. In unserem liturgischen Handeln sind die im Wesentlichen übereinstimmenden Formulierungen aus Lukas und dem 1. Korintherbrief gängig. Allerdings gibt es aber seit der Reformation Unterschiede in der Auslegung dieser biblischen Zeugnisse und ihrer praktischen Anwendung in der Kirche. Ich versuche im Folgenden, die lutherische Sicht im Überblick darzustellen:

(Die Auszüge aus den Bekenntnisschriften sind zitiert nach: Evangelische Bekenntnisse, Luther –Verlag, Bielefeld 1997. Veröffentlicht u.a. auf der Homepage der EKvW unter „Evangelische Bekenntnisse online“; zu finden auch im Bekenntnisteil des Ev. Gesangbuches Nr. 857 ff.)

Confessio Augustana

Auf dem Reichstag in Augsburg waren die protestantischen Reichsstände aufgefordert, ihr Bekenntnis abzulegen und damit ihre theologischen Einsichten zu formulieren. Die Reformatoren um Luther (der selber nicht anwesend sein durfte) und vor allem sein Mitarbeiter Philipp Melanchthon erarbeiteten einen lateinischen und einen deutschen Text, der dem Kaiser und den Reichsständen vorgetragen wurde und von diesen angenommen werden musste. In dieser dann so genannten „Confessio Augustana“ (CA; Augsburgisches Bekenntnis) formulierten die Vertreter der Norddeutschen (lutherischen) Reformation ihr Bekenntnis. Dies geschah natürlich unter Aufnahme ihrer Kritiken an der „katholischen Kirche“, wobei sie versuchten, den Graben nicht zu tief werden zu lassen. Zugleich setzten sie sich mit Entwicklungen des „Süddeutschen“ (reformierten) Protestantismus auseinander, die sie in Teilbereichen für verfehlt hielten. Das Verständnis des Abendmahles war für beide Auseinandersetzungen ein zentraler Punkt.

VI. Vom Predigtamt
Damit wir diesen Glauben erlangen, ist das Amt zum Lehren des Evangeliums und Austeilen der Sakramente eingesetzt worden. Denn durch das Wort und die Sakramente als Instrumente wird der Heilige Geist geschenkt, der den Glauben bewirkt, wo und wann es Gott gefällt, in denen, die das Evangelium hören …

Hier wird ausgedrückt, was die Grundaufgabe eines von der Kirche und Gemeinde berufenen Geistlichen (also meistens ein Pfarrer) ist. Er soll das Evangelium lehren und die Sakramente austeilen. Warum ist das seine Hauptaufgabe? Weil durch sie („Instrumente“ im Sinne von „Mittel“) der Heilige Geist geschenkt und so der Glaube gewirkt wird!

Die Sakramente sind also ebenso wie das gepredigte Wort ein notwendiges Heilsmittel!

VII. Von der Kirche
… Es ist aber die Kirche die Versammlung der Heiligen, in der das Evangelium rein gelehrt wird und die Sakramente richtig verwaltet werden. …

Die christliche Kirche erkennt man als die Gemeinschaft derjenigen, die zu Gott gehören, weil in ihr das Evangelium unverfälscht gelehrt wird und die Sakramente auf richtige Weise ausgeteilt werden.

Predigt und Sakramentsfeier sind also nicht nur Arbeitsformen von Kirche, sondern sie sind ihre Identität und Selbstdefinition! Evangelische Kirche erkennt man zunächst und vor allem anderen an diesen beiden Dingen!

X. Vom Heiligen Abendmahl
Vom Mahl des Herrn lehren sie, dass der Leib und das Blut Christi wirklich zugegen sind und den Essenden beim Mahl des Herrn gereicht werden. …

Über diesen Punkt wurde in den ersten Jahren der Reformation zwischen Lutheranern und Reformierten hart gestritten. Besonders prägnant für diese Auseinandersetzung war das sogenannte „Marburger Religionsgespräch“ zwischen Luther und Zwingli. Landgraf Philipp von Hessen hatte beide in seiner Universitätsstadt Marburg 1529 zusammengerufen, um in der Abendmahlsfrage eine Einigung zu erzielen und so die Sache der Reformation zu einigen und zu festigen. Dies gelang nicht.

Letztlich hat u.a. das Scheitern des Marburger Religionsgespräches dazu geführt, dass sich reformierte und lutherische Kirchen selbständig und unabhängig voneinander entwickelt haben. Dabei handelt es sich in der Abendmahlsfrage allerdings nicht um einen reinen Gelehrtenstreit, den man als frühreformatorisches „Pfaffengezänk“ abtun könnte. Worum geht es?

Nach reformierter Ansicht ist die Feier des Abendmahles ein Ort des Gedächtnisses. Die Gemeinde bekennt sich im Abendmahl zu Jesus Christus, Brot und Kelch zeigen symbolisch seine Gegenwart an (significat). Luther setzt dem entgegen, dass Christus im Abendmahl real gegenwärtig ist (id est!), Brot und Wein werden dem Glaubenden in der Feier des Abendmahls zu Leib und Blut Christi. Dieses Verständnis führte zu der Formulierung unter Artikel X. Luther liegt daran auszudrücken, dass es über das menschliche Verstehen hinaus eine wirkliche Begegnung mit Jesus Christus gibt. Die Feiernden erinnern sich nicht lediglich an ihn, sondern seine Gegenwart ist auf verborgene Weise real.

XIII.Vom Gebrauch der Sakramente
Vom Gebrauch der Sakramente lehren sie, dass die Sakramente nicht nur zu dem Zweck eingesetzt sind, um Zeichen des Bekenntnisses unter den Menschen zu sein, sondern mehr noch dazu, Zeichen und Zeugnisse des Willens Gottes uns gegenüber zu sein. Sie sind gegeben, um in denen, die sie gebrauchen, den Glauben aufzurichten und zu stärken. …

Das oben Gesagte wird in Artikel XIII nochmal vertieft. Die Sakramente sind demnach Selbstäußerungen Gottes. Er, Gott selbst, vermittelt sich durch sie und stärkt dadurch den Glauben.

In neuerer Zeit gibt es zwei grundlegende Bekenntnisse, die in unserer Kirche als schriftgemäße Auffassung des christlichen Glaubens anerkannt sind und auf die die Pfarrer verpflichtet werden. Auch sie enthalten Hinweise zum Abendmahlsverständnis, die mit der lutherischen Auffassung einhergehen:

Die Barmer Theologische Erklärung (BTE) wurde bereits im Mai 1934 als Zeugnis der Bekennenden Kirche gegen eine Vereinnahmung durch die Ideologie des Nationalsozialismus formuliert. Ihr Hintergrund ist damit weniger eine innertheologische Auseinandersetzung über Glaubensfragen, als vielmehr eine Darstellung dessen, wofür Kirche in der Welt trotz aller Anfeindung einstehen muss. Dennoch gibt es in der BTE zwei Aussagen, die sich auch auf unsere jetzige Frage nach dem Abendmahl beziehen lassen:

Barmer Theologische Erklärung:
1. Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und im Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben. …

Wichtig ist hier die Bezeichnung Jesu Christi als „das eine Wort Gottes“. Gottes Wort lässt sich eben nicht als Ansammlung von Wörtern verstehen, die gesammelt, geschrieben und predigend weitergegeben werden. Vielmehr „spricht“ Gott durch seinen Sohn und lässt sich so in der Begegnung mit ihm erfahren. Diese Begegnung kann nicht beschränkt bleiben auf intellektuelles Lesen und Hören. Vielmehr ist jede Form der durch den Glauben geschehenden Christuserkenntnis ein sich Aneignen des Wortes Gottes. Demzufolge heißt es am Ende der BTE:

VI. Der Auftrag der Kirche, in welchem ihre Freiheit gründet, besteht darin, an Christi Statt und also im Dienst seines Wortes und Werkes durch Predigt und Sakrament die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk. …

Die Aufgabe der Kirche besteht darin, dieses „eine Wort Gottes“ als sein Gnadenwort an uns im Vollsinn weiterzugeben eben durch Predigt und Sakrament. Beides, die Lehre des Evangeliums und die Feier der Sakramente, sind Gottes Auftrag an seine Kirche. In beidem lässt sich Gott vernehmen und von uns erfahren.

Die Leuenberger Konkordie wurde im März 1973 verabschiedet und in der Folge auch von der EKvW unterzeichnet. Sie verfolgt das Ziel, die unterschiedlichen Auffassungen und historischen Entwicklungen der einzelnen evangelischen Kirchen so zusammen zu bringen, dass eine Kirchengemeinschaft möglich ist. Seither gibt es eine gegenseitige Akzeptanz der Kirchen reformierter und lutherischer Traditionen, die eine praktische Gemeinschaft auch in der Feier des Abendmahles ermöglicht. Das heißt, dass sich die unterzeichneten Kirchen in Bezug auf das Abendmahl in dieser Weise geeinigt haben:

Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa, (Leuenberger Konkordie) 16. März 1973

2 Die Kirche ist allein auf Jesus Christus gegründet, der sie durch Zuwendung seines Heils in Verkündigung und in den Sakramenten sammelt und sendet.  …

13 Das Evangelium wird uns grundlegend bezeugt durch das Wort der Apostel und Propheten in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments. Die Kirche hat die Aufgabe, dieses Evangelium weiterzugeben durch das mündliche Wort der Predigt, durch den Zuspruch an den einzelnen und durch Taufe und Abendmahl. In der Verkündigung, Taufe und Abendmahl ist Jesus Christus durch den Heiligen Geist gegenwärtig. So wird den Menschen die Rechtfertigung in Christus zuteil, und so sammelt der Herr seine Gemeinde. …

15 Im Abendmahl schenkt sich der auferstandene Jesus Christus in seinem für alle dahingegebenen Leib und Blut durch sein verheißendes Wort mit Brot und Wein. Er gewährt uns dadurch Vergebung der Sünden und befreit uns zu einem neuen Leben aus Glauben. …

16 Wenn wir das Abendmahl feiern, verkündigen wir den Tod Christi, durch den Gott die Welt mit sich selbst versöhnt hat. Wir bekennen die Gegenwart des auferstandenen Herrn unter uns. …

18 Im Abendmahl schenkt sich uns der Auferstandene Jesus Christus in seinem für alle dahingegeben Leib und Blut durch sein verheißenes Wort mit Brot und Wein. So gibt er sich vorbehaltlos allen, die Brot und Wein empfangen; der Glaube empfängt das Mahl zum Heil, der Unglaube zum Gericht.

19 Die Gemeinschaft mit Jesus Christus in seinem Leib und Blut können wir nicht vom Akt des Essens und Trinkens trennen. Ein Interesse an der Art und Gegenwart Christi im Abendmahl, das von dieser Haltung absieht, läuft Gefahr, den Sinn des Abendmahles zu verdunkeln.

Auch in diesen vergleichsweise neuen Formulierungen kommt zum Ausdruck, dass das Abendmahl eine Selbstäußerung Jesu Christi ist, die zu erleben für den Christen unverzichtbar ist. Auch hier gibt es keine Überordnung der Lehre des Evangeliums über die Sakramentsfeier und damit auch nicht die Möglichkeit, im „Notfall“ das Sakrament durch die Predigt zu ersetzen.

Zusammenfassung

Nach lutherischem Verständnis sind Wort und Sakrament gleichrangige Selbstäußerungen Gottes an seine Kirche. Er teilt sich uns mit durch Jesus Christus, sein Fleisch gewordenes Wort. Wir versuchen ihn zu verstehen, indem wir das Evangelium lesen, hören und auslegen und indem wir über alles Verstehen hinaus Gemeinschaft mit ihm haben „in, mit und unter Brot und Wein“.

Exkurs: Zur Frage nach dem Verstehen
In unserer Gemeinde haben wir schon seit Langem die Feier des Abendmahles auch für Kinder geöffnet. Diese sollen zwar eine „Unterweisung“ erhalten. Aber sie sollen teilnehmen dürfen unabhängig vom rationalen Verstehen. Völlig zu Recht, denn das Abendmahl entzieht sich seinem Wesen nach unserer menschlichen Erkenntnis, ganz gleich, ob wir nun alt oder jung, schlau oder weniger schlau sind. Denn im Abendmahl zeigt sich uns Gott eben nicht auf dem Wege eines rationalen Erfassens! In Brot und Wein/Traubensaft schenkt sich uns Jesus Christus unmittelbar und sprengt damit das Maß unseres intellektuellen Zuganges. Im Abendmahl wird er von uns „verstanden“, auch wenn unser Intellekt ihn rational nicht verstehen kann. Wer mit Kindern, mit Menschen mit Behinderungen oder mit Demenzerkrankten zu tun hat, der erlebt das immer wieder neu. Im katholischen St.-Michaels-Haus feiere ich Abendmahl mit den Bewohnern, gerade weil ihnen ein rationaler Zugang oftmals nicht mehr möglich ist. Ebenso geschieht dies seit Bodelschwinghs Zeiten in den Einrichtungen der Diakonie. Und aus gleichem Grund nehmen wir eben auch Kinder mit hinein in das Erleben der Gegenwart Christi.

Eine lutherische Gemeinde kann nicht auf die Selbstmitteilung Christi im Sakrament verzichten, denn dann würde sie auf Christus selbst verzichten! Sie kann das Wort vom Heil nicht auf die Wörter menschlicher Übermittlung reduzieren, denn dann würde sie Christus auf die Möglichkeiten des menschlichen Geistes reduzieren! Sie kann die Gegenwart Christi nicht von den Hygieneproblemen silberner Gefäße abhängig machen, denn dann würde sie die Präsenz Christi von Menschenwerk abhängig machen!

In diesem Verständnis widerspreche ich den Darstellungen von Professor Michael Meyer-Blanck. Ich halte es eben nicht für richtig, „über das Abendmahl zu predigen“ oder gar die im Abendmahl stattfindende Christusbegegnung durch andere sinnliche Erfahrungen (Musik) zu ersetzen. Auch nicht für den Übergang, wie lange er auch dauern mag!

Vielmehr halte ich es für dringend geboten, dass wir uns Gedanken darum machen, wie wir die Feier des Abendmahles gestalten können ohne Risiken einzugehen. Dabei müssen wir sicherlich mehrmals über unseren eigenen Schatten springen, die Dinge ausprobieren und die Fragen nach dem Material von Kelchen (Silber, Ton, Glas, …) und den Darreichungsformen (Hand in Hand, Zange, selbständiges Nehmen, …) theologisch nicht zu hoch hängen. Solange die der biblischen Überlieferung gemäßen Grundlagen gewahrt bleiben (Konsekration, Essen und Trinken, Brot und Wein/Traubensaft, Gemeinschaft) scheint hier Vieles möglich. Wir müssen es nur tun!

Zuletzt aktualisiert am 12.11.2020 von Helga Trölenberg.

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